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Finanzierung von Beratungsstellen -

Mit Schreiben vom 24.9.2015 hat die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege im Märkischen Kreis auf die finanzielle Situation der o.g. Beratungsstellen hingewiesen und um einen einmaligen Zuschuss von 26.100 € gebeten, um zumindest die tariflichen Anpassungen der letzten 8 Jahre anteilig auszugleichen.

Finanzierung der Beratungsstellen

zum Tagesordnungspunkt Finanzierung der Beratungsstellen im MK der kommenden Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales bitten die Fraktionen UWG, Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:

Antrag:

Um die Finanzierung der Schwangerenberatung, der Beratungsstellen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (Wohnungslosenberatung), die Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch Kranke sowie die Selbsthilfe Kontaktstelle der AG Wohlfahrtspflege im Märkischen Kreis sicher zu stellen werden einmalig zusätzlich 26.100 Euro in den Haushalt eingestellt.

Begründung:

Mit Schreiben vom 24.09.2015 hat die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege im Märkischen Kreis auf die finanzielle Situation der o.g. Beratungsstellen hingewiesen und um einen einmaligen Zuschuss von 26.100 € gebeten, um zumindest die tariflichen Anpassungen der letzten acht Jahre anteilig auszugleichen.

Die angesprochenen Beratungsstellen sind für den Märkischen Kreis unbestritten von herausragender Bedeutung, zumal es zunehmend größeren Beratungs- und Hilfebedarf geben wird.

Um diese Angebote in ihrer Existenz nicht zu gefährden, halten wir den einmaligen Zuschuss  für gerechtfertigt.

 

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