Sie sind hier:Startseite Aktuelles Anträge

Konnexitätsprinzip -

Seit Jahren wird durch gesetzliche Regelungen vom Bund, Land und mittlerweile auch von der EU der Kreis zu Aufgaben verpflichtet, die aber nicht ausreichend oder stellenweise überhaupt nicht vom Auftraggeber finanziert sind. Allein in den Fachbereichen Soziales, Jugend, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Umwelt macht dies in der Summe mehrere Millionen Euro pro Jahr aus, die nur auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften im Kreishaushalt fällig werden.

Sehr geehrter Herr Gemke,

für die Sitzung des Kreistags am 19.12.2013 beantragen wir unter dem Tagesordnungspunkt „Haushalt 2014“ über folgenden Antrag der UWG- Kreistagsfraktion MK beraten und abstimmen zu lassen:

1.    Der Landrat wird beauftragt, eine detaillierte Aufstellung über die finanziellen Auswirkungen landesgesetzlicher Regelungen auf den Kreishaushalt anzufertigen und die Erstattungen durch das Land NRW gegenüber zu stellen.
2.    Der Landrat erhält den Auftrag, bei der Landesregierung zu führen, fehlende Sach- und Personalkostenerstattungen nachzufordern.
3.    Falls es dabei zu keinen zielführenden Lösungen kommt, sind in Abstimmung mit anderen betroffenen Kreisen, kreisfreien Städten und dem Landkreistag NRW auch juristische Schritte vor dem Verfassungsgerichtshof NRW in Betracht zu ziehen. Über die Erfolgsaussichten soll im Kreistag berichtet werden.



Begründung:

Seit Jahren wird durch gesetzliche Regelungen vom Bund, Land und mittlerweile auch von der EU der Kreis zu Aufgaben verpflichtet, die aber nicht ausreichend oder stellenweise überhaupt nicht vom Auftraggeber finanziert sind.
Allein in den Fachbereichen Soziales, Jugend, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Umwelt macht dies in der Summe mehrere Millionen Euro pro Jahr aus, die nur auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften im Kreishaushalt fällig werden.

Unsere Anfrage zur Kostenerstattung im Immissionsschutz hat gezeigt, dass eine einfache Bewertung der Frage, ob das Konnexitätsprinzip verletzt wird, sich nicht einfach aus dem Haushaltsplanentwurf, nicht einmal mit Hilfe der Beratungsvorlagen, „herauslesen“ lässt.

Wir beantragen daher eine detaillierte Aufstellung der Personal- und Sachkosten. Aus dieser Aufstellung sollte sich auch die Differenzierung in übergeleitete Beamte, Stellen mit Nachersatz und gestellten Tarifbeschäftigten für alle betroffenen Produkte ergeben.

Der ständigen Aufgabenübertragung ohne ausreichende finanzielle Ausstattung  dürfen Verwaltung, Spitzenverbände und die Kommunalpolitiker vor Ort nicht tatenlos zusehen. Der Kreishaushalt muss massiv entlastet werden.

Zurück