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Klimaschutzförderung -

Nimmt die Kreisverwaltung Fördermittel für den Klimaschutz durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Anspruch?

Anfrage zu Fördermitteln beim Klimaschutz

Sehr geehrter Herr Gemke,

seit dem 1. Juli und noch bis zum 30. September 2018 können Kommunen wieder Fördergelder beantragen, um Klimaschutzprojekte umzusetzen. Gefördert werden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowohl strategische als auch investive Maßnahmen.
Finanzschwache Kommunen können zudem erhöhte Zuschüsse erhalten.

Die Kommunalrichtlinie bietet eine große Angebotsvielfalt. Finanziell unterstützt werden unter anderem:

  • Einstiegsberatung
  • Erstellung von Klimaschutzkonzepten
  • Förderung des Radverkehrs
  • Effizienzmaßnahmen in Rechenzentren

Antragsberechtigt sind neben Kommunen unter anderem auch mehrheitlich kommunale Unternehmen sowie Träger von Kindertagesstätten.

Für Informationen zur Kommunalrichtlinie und die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) können sich Kommunen und andere Antragsberechtigte an das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unter 030 39001-170 oder unter skkk@klimaschutz.de wenden.

Von 2008 bis Ende 2017 haben bereits über 3.000 Kommunen von der Förderung profitiert. Ziel der Richtlinie ist es, Akteurinnen und Akteure des kommunalen Umfelds dabei zu unterstützen, mithilfe von Klimaschutzmaßnahmen ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Wir bitten um Auskunft, ob das Förderprogramm im Hause bekannt ist und wenn ja, ob Förderanträge vorgesehen sind.

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