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Umgang mit den alten Wasserrechten -

Alte Wasserrechte müssen bis zum 22. Februar 2013 bei der zuständigen Behörde zur Eintragung in das Wasserbuch angemeldet sein, anderenfalls verfallen diese automatisch. Wir regen dringend an, durch geeignete öffentlichkeitswirksame Maßnahmen auf die bald ablaufende Frist hinzuweisen.

Sehr geehrter Herr Gemke,

In Ihrer Broschüre „Wasserkraft im Märkische Kreis" stellen Sie dar, dass die Wasserkraft als Technologie mit dem geringsten Emissionsausstoß und der längsten Nutzungsdauer unter den regenerativen Energien ein ausbaufähiges Standbein umweltfreundlicher Energieerzeugung ist.
Diese Auffassung teilen und unterstützen wir von der UWG- Kreistagsfraktion.

Aus dem Wasserhaushaltsgesetz ergibt sich nach Änderung des § 21 (In Kraft getreten am 01.03.2010) eine wichtige Fristsetzung für alle Inhaber alter Wasserrechte. Alte Wasserrechte müssen bis zum 22. Februar 2013 bei der zuständigen Behörde zur Eintragung in das Wasserbuch angemeldet sein, anderenfalls verfallen diese automatisch

Leider fehlt es bislang an öffentlicher Aufklärung sowohl durch Sie als auch durch die für die Führung des Wasserbuches zuständige Bezirksregierung Arnsberg.

Ihr erklärtes Ziel, die Wasserkraft im Märkischen Kreis zu fördern, wird durch fehlende Informationen unterlaufen.

Wir regen daher dringend an, durch geeignete öffentlichkeitswirksame Maßnahmen auf die bald ablaufende Frist hinzuweisen. Vielleicht ist es Ihnen auch möglich, mit der Bezirksregierung eine entsprechende Fristverlängerung zu vereinbaren?

Mit freundlichen Grüßen

Walter Gertitschke Fraktionsvorsitzender

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