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UNICEF-Studie zur Bildung -

Aus der Tagespresse ergibt sich, dass nach wie vor ein hoher Anteil der Anspruchsberechtigten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verfallen lassen. Wir wollen dagegen, dass alle Kinder und Jugendlichen ihr Recht auf Förderung wahrnehmen, was durch hohe bürokratischen Hürden und den damit verbundenen Organisationsaufwand erwschwert wird.

Sehr geehrter Herr Gemke,

im August 2011 haben wir wegen des überhöhten bürokratischen Aufwandes beim Bildungs- und Teilhabepaket um Erläuterungen gebeten.
Ihre Auskunft hat uns in unserer Auffassung bestärkt, dass der Aufwand die Inanspruchnahme  aller Hilfen für die schulische Bildung der Kinder der Leistungsempfänger verhindert.

Auch die unnütze zusätzliche Belastung der MitarbeiterInnen des Jobcenters MK haben wir seinerzeit bemerkt.
Aus Ihrer Antwort ergab sich, dass die zusätzliche Beratung durch neue Stellen kompensiert werde, die sich über den Bund refinanzieren, mithin keine zusätzliche Belastung des Kreishaushaltes darstellen.
Diese Besorgnis unsererseits können wir daher als erledigt betrachten.

Aus der Tagespresse ergibt sich, dass nach wie vor ein hoher Anteil der Anspruchsberechtigten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verfallen lassen.
Wir wollen dagegen, dass alle Kinder und Jugendlichen ihr Recht auf Förderung wahrnehmen, wobei wir selbstverständlich nicht Ihnen die hohen bürokratischen Hürden und den damit verbundenen Organisationsaufwand vorwerfen.
 
Nicht erst in der jüngeren Vergangenheit sind die Bildungssysteme in Deutschland/ NRW/ MK bei Bewertungen negativ aufgefallen. Auch der Märkische Kreis selbst stand wiederholt in der Kritik, beispielsweise wegen der vergleichsweise geringen Zahl an AbiturientInnen.
Auch eine aktuelle Bewertung der UNICEF, wonach in Deutschland überdurchschnittlich viele Kinder unter der Armutsgrenze leben (insbesondere im Vergleich mit den skandinavischen Ländern), weist in die gleiche Richtung. Bewertet wurden hier Indizien wie mögliche Freizeitaktivitäten, Sportvereine, eine warme Hauptmahlzeit bis hin zu ausreichender Kleidung.

Um nicht weitere Kosten für die kreisangehörige Kommunen und Kreise zu produzieren, halten wir es für erforderlich, die bislang angebotenen Instrumente einzusetzen. Hier bietet sich eine stärkere Auslastung des Bildungs- und Teilhabepaketes an.
Wir stellen uns vor, dass durch verstärkte Aufklärung und Ansprache die betroffenen Eltern animiert werden sollen, die ihnen zustehenden Leistung (erneut) abzurufen.
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung umfassen z.B. die Mittagsverpflegung in Schulen, die Finanzierung von Klassenfahrten sowie die finanzielle Unterstützung des Musikunterrichts oder der Mitgliedschaft in einem Sportverein.

An dieser Stelle ließe sich der Kritik der UNICEF direkt begegnen.

Wir stellen uns vor, dass –wie es anderswo praktiziert wird- die Leistungsberechtigten/ deren Eltern persönlich angeschrieben werden und über die direkte Ansprache ermuntert werden, Anträge neu oder wiederholt zu stellen.

Es würde mich freuen, von Ihnen über Ergebnisse etwaiger Überlegungen in dieser Richtung in Kenntnis gesetzt zu werden.

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