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UWG wünscht Anschreiben an Eltern zum BuT -

Zum Bildungs- und Teilhabepaket hat sich die UWG- Kreistagsfraktion mit einem Vorschlag an den Landrat gewandt. Für die UWG ist es wichtig, dass alle Kinder und Jugendlichen ihr Recht auf Förderung wahrnehmen. Nicht erst in der jüngeren Vergangenheit sind die Bildungssysteme in Deutschland/ NRW/ MK bei Bewertungen negativ aufgefallen. Auch eine aktuelle Bewertung der UNICEF, wonach in Deutschland überdurchschnittlich viele Kinder unter der Armutsgrenze leben (insbesondere im Vergleich mit den skandinavischen Ländern), weist in die gleiche Richtung. Bewertet wurden hier Indizien wie mögliche Freizeitaktivitäten, Sportvereine, eine warme Hauptmahlzeit bis hin zu ausreichender Kleidung.


Kritik der UNICEF an deutschen Bildungssystemen

 

Zum Bildungs- und Teilhabepaket hat sich die UWG- Kreistagsfraktion mit einem Vorschlag an den Landrat gewandt.
Aus der Tagespresse ergibt sich, dass nach wie vor ein hoher Anteil der Anspruchsberechtigten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verfallen lassen.

Für die UWG ist es dagegen wichtig, dass alle Kinder und Jugendlichen ihr Recht auf Förderung wahrnehmen.

Nicht erst in der jüngeren Vergangenheit sind die Bildungssysteme in Deutschland/ NRW/ MK bei Bewertungen negativ aufgefallen. Auch eine aktuelle Bewertung der UNICEF, wonach in Deutschland überdurchschnittlich viele Kinder unter der Armutsgrenze leben (insbesondere im Vergleich mit den skandinavischen Ländern), weist in die gleiche Richtung. Bewertet wurden hier Indizien wie mögliche Freizeitaktivitäten, Sportvereine, eine warme Hauptmahlzeit bis hin zu ausreichender Kleidung.
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung umfassen beispielsweise Mittagsverpflegung in Schulen, Finanzierung von Klassenfahrten sowie finanzielle Unterstützung des Musikunterrichts oder der Mitgliedschaft in einem Sportverein.
An dieser Stelle ließe sich die Kritik der UNICEF unmittelbar entkräften.
Eine stärkere Nutzung des Bildungs- und Teilhabepaketes bietet sich insbesondere deshalb an, um nicht weitere Kosten für die kreisangehörige Kommunen und Kreise zu produzieren.
Die UWG schlägt daher vor, durch verstärkte Ansprache die betroffenen Eltern zu animieren, die ihnen zustehenden Leistung abzurufen.
Ihr Vorschlag an den Landrat ist, die Eltern der Leistungsberechtigten persönlich anzuschreiben und über diese direkte Ansprache zu ermuntern, Anträge neu oder wiederholt zu stellen. Dies verspricht viel mehr auf Interesse zu stoßen als über die übliche, passive Form der Information (ausliegende Informationsbroschüren, Internetlinks). Die Antwort des Landrates zu dieser Anregung steht noch aus.

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