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Rede zu Verabschiedung des Haushalts 2020 -

Die Rede des Fraktionsvorsitzenden Walter Gertitschke, wie er sie im Kreistag am 19.12.2019 zur Verabschiedung des Haushalts 2020 gehalten hat.

Hier finden Sie den Text ....

Kreistag 19.12.2019

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren,

 

das jährliche Spektakel der Präsentation von Zahlengräbern sowie der Abrechnung mit allen möglichen Fehlern werde ich hier drastisch abkürzen: Lesen Sie dazu einfach unsere früheren Haushaltsreden. Insbesondere die aus dem letzten Jahr lege ich Ihnen sehr ans Herz, die Themen sind haargenau die Gleichen geblieben, unsere Kritik übrigens auch!

Interessierte finden Sie auf www.uwg-mk.de!

 

Heute werde ich nur ein Anliegen thematisieren: die Altschuldenfonds.

Auch wenn dieses Thema in der Presse immer unter dem Gesichtspunkt Entschuldung von kreisangehörigen Kommunen und kreisfreien Städten steht, ist es auch für die Kreise von großem Interesse.

Anders als bei uns, hat die Bezirksregierung Münster stets gefordert, dass die Kreise ihre Kreisumlage auskömmlich planen müssen. Sie mussten die vollen Summen erheben. Wir haben uns in einem Akt der Kommunalfreundlichkeit freiwillig, mehrfach dem strengen Diktat der Haushaltssicherung unterworfen.

Als Resultat ist dieser Kreis hoch verschuldet. Und da keine „Gewinnüberschüsse“ eingeplant werden dürfen, mutieren diese Schulden zu Ewigkeitsschulden.

Im Einzelnen ist beim Altschuldenfonds vieles streitig.

Das beginnt bereits bei der Berechnungsgrundlage: nur die Höhe der Kassenkredite? Schulden-Einnahme-Quotient? Oder doch der Zins-Einnahme-Quotient?

Weiter geht es mit so spannenden Fragen Berücksichtigung des Investitonsrückstaus, Beachtung des Selbsthaftungsprinzips, Sicherung der Daseinsvorsorge...

Einig sind wir uns aber in einem: Die Hauptlast der Verschuldung liegt an einer steten Aushöhlung des Konnexitätsprinzips. Hier müssen Bund und Land stärker in die Pflicht genommen werden.

Entschuldung kann nur nachhaltig sein, wenn durch eine grundlegende Änderung der förderalen Verantwortlichkeit neue Aufgaben nur übertragen werden dürfen, wenn ihnen auch frisches Geld folgt. Sonst wird aus dieser, nur kurz angerissenen Diskussion eine Endlosschleife!

Hier belasse ich es mit einem einzigen Beispiel: Der dringende Appell an unsere Landesregierung: Bleiben Sie bei Ihren Wahlkampfversprechen: leiten Sie die Integrationspauschale auch 2020 in vollem Umfang weiter!

Mit einem Kümmernis möchte ich schließen: Wenn wir für einen Ausschuss vorab schriftlich Erläuterungen einfordern, reicht es nicht, den Text der Drucksache vorzulesen! Dieses Verhalten kann ich nur als beleidigend empfinden.

Vielleicht ist es der zuständige Fachbereichsleiter nicht gewohnt, aber wir UWG‘ler lesen unsere Vorlagen!

Über die schwammigen Erläuterungen zum sogenannten Ärztekümmerer werde ich den Mantel des höflichen Schweigens decken.

Ich kündige aber jetzt schon an, dass wir im nächsten Gesundheitsausschuss einen Vortrag zu den Tätigkeiten erwarten.

Sollte in dem Fachbereich nichts passiert sein, dann wäre der Auftrag der Politik nicht erfüllt worden.
Oder gab es mit der GroKo die Übereinkunft, dass nichts getan werden müsse? Frei nach dem Motto: Da fragt keiner mehr nach. Wichtig sei nur die Pressemitteilung, damit die Bürgerinnen und Bürger glauben, die GroKO kümmere sich.

Da haben Sie aber Pech gehabt, wir fragen nach!

Zum Stellenplan Folgendes:
Wenn Aufgaben übernommen werden, sollten die zugehörigen Stellen in der Beratungsdrucksache mitbeschlossen werden, damit sie automatisch im neuen Stellenplan berücksichtigt werden. Der Fall Mosaikschule mit den mehrfach folgenden Befristungen ist unbefriedigend. Befristungen müssen, damit wir ein attraktiver, konkurrenzfähiger Arbeitgeber bleiben, die absolute Ausnahme bilden.

Mein ernst gemeintes DANKE geht an alle Mitarbeiter*innen in den Fachdiensten, die diese Haushaltsverabschiedung heute möglich gemacht haben.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien weiterhin eine gesegnete Adventszeit und ein Frohes Fest!

 

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