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Medizin-Stipendium -

Nach Auffassung des Landkreistages NRW sind die Kreise unter keinem Gesichtspunkt dafür zuständig, finanzielle Anreize für Ärzte zu bieten. Wir schlagen daher vor, die Einführung des Stipendiums nicht zu beschließen und stattdessen mit einer gemeinsamen Resolution die Aufgabenträger zur Erledigung ihrer Aufgaben aufzufordern.

Redebeitrag zum Stipendium für Studierende der Humanmedizin

Walter Gertitsche, UWG- Kreistagsfraktion MK

Kreisausschuss 11.12.2014

Wir alle wollen eine bessere Versorgung des ländlichen Raumes mit Hausärzten. Wir streiten heute nur über den richtigen Weg.

SPD, Grüne, FDP und CDU wollen eigene Gelder einsetzen. Das halten wir nicht für richtig. Wir wehren uns dagegen, Versäumnisse von Bund und Land zu kompensieren.

Geradezu täglich beschweren wir Kommunalpolitiker, Kämmerer, Bürgermeister und Landräte uns darüber, dass Bund und Land neue Aufgaben übertragen, ohne für die ausreichende finanzielle Ausstattung zu sorgen.

Und als Antwort hierauf wollen wir jetzt sogar noch aus eigenem Antrieb eine Aufgabe von Bund und Land übernehmen.

Das kann nicht der richtige Weg sein.

Wir schlagen daher vor, die Einführung des Stipendiums nicht zu beschließen und stattdessen mit einer gemeinsamen Resolution die Aufgabenträger zur Erledigung ihrer Aufgaben aufzufordern.

Denn nach Auffassung des Landkreistages NRW sind die Kreise unter keinem Gesichtspunkt dafür zuständig, finanzielle Anreize für Ärzte zu bieten.

Der Landkreistag warnt sogar davor dies zu tun, da die Gefahr besteht, dass letztendlich nur die „Preise hochgetrieben werden“. Dies natürlich zum Nachteil aller Kommunalhaushalte.

Die Kommunen sind in der Vergangenheit bereits aktiv geworden, beispielsweise durch die Gründung von hausärztlichen Weiterbildungsverbünden. Solchen Maßnahmen haben wir auch gerne zugestimmt.

Der Bund hat in der Vergangenheit über das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf den Ärztemangel reagiert. Es wurde ein Gremium auf den Landesebenen eingeführt, in dem die Abstimmung der ärztlichen Versorgung erarbeitet wird. Erstaunlicherweise ist das Land NRW der Forderung der kommunalen Spitzenverbände, in dieses Gremium mit aufgenommen zu werden, nicht gefolgt. Diese Forderung unterstützen wir jedoch vorbehaltlos. Damit würde dem Willen des Bundesgesetzgebers entsprochen.

Das Land NRW hat seit 2009 Fördergelder bereitgestellt. 2011 wurden die Mittel hierfür von 1,5 Millionen Euro auf 2,5 Millionen jährlich erhöht. Diese Mittelbereitstellung wird von uns befürwortet, das ist der richtige Weg.

Die eigentliche Bedarfsplanung liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie allein hält das Steuerungsinstrument in der Hand.

Es ist kontraproduktiv, einen Vertreter der kassenärztlichen Vereinigung einzuladen und ihn zu seiner Meinung zu befragen. Selbstverständlich findet es die KV eine hervorragende Idee, wenn wir kritiklos das Geld unserer Bürger ausgeben, statt von ihr die ordnungsgemäße Erledigung ihrer ureigenen Aufgabe zu verlangen.

Wie heißt es so schön: Aus fremdem Leder lässt sich gut Riemen schneidern.

Hiergegen verwehren wir uns ausdrücklich.

 

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